AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaß- nahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.  

2. Auftragserteilung

a) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungs- störungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen.

b)Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.

c)Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrs- wertes und der Betriebssicherheit des Reparaturgegenstandes nach Rücksprache (Vereinbarung ) alle Reparaturen durch- führen, die wir für erforderlich halten. Diese Rücksprache- verpflichtung kann telefonisch erfüllt werden.

d)Trat der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auf, ist ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen, war der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder wurde der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen, so werden dem Auftraggeber die uns entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.  

3. Preise

a)Alle Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackungs und Portokosten, sofern nichts anderes vereinbart ist oder gesonderte Rechnung erfolgt, zuzüglich der am Tag gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug.

b)Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeit bzw. Arbeitsaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde bzw. Arbeitswert, sind in den Annahmeräumen ausgehängt.

c)Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Kreditkarte ausgehändigt. d)Unser Kundendiensttechniker ist berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren. e)Anfahrtskosten ( Kfz-Kosten ) werden im Stadtgebiet und außerhalb des Stadtgebietes nach Festsatz berechnet. Diese sind vor jeder Auftragserteilung vom Kunden in der Annahmestelle selbst zu erfragen.  

4. Lieferung

a)Die Lieferung erfolgt in unseren Geschäftsräumen bzw. bei von einer Person nicht tragbaren Geräten im geschäftlichen Einzugsbereich frei Haus.

b) Kann die Instandsetzung des Gerätes nicht an Ort und Stelle durchgeführt werden, so ist das Gerät in unsere Kundendienstwerkstatt zu transportieren. Wenn der Transport von uns wahrgenommen wird, so erfolgt er auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Erfolgt die Reparatur aufgrund unserer Gewährleistungsverpflichtung (Nachbesserung) so tragen wir die Transport- und Wegekosten. Für eventuelle Beschädigung des Gerätes haften wir nur bei Verschulden. An den in unserer Werkstatt reparierten Geräten steht uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen ein Unternehmerpfandrecht im Sinne des §647 BGB zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

c)Der Käufer ist zur Abnahme der Lieferung verpflichtet. Er kommt durch Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug.

d)Kommen wir in Leistungsverzug, so ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des ihm nachweislich entstandenen unmittelbaren Schadens verlange. Ersatz des mittelbaren Schadens kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn wir bzw. unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins oder die Unmöglichkeit der Listungen nicht zu vertreten haben.

e) Hat der Käufer das Recht, Schadensersatz zu verlangen, ist er verpflichtet, uns unverzüglich nach Kenntnis des Schadens schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu verlangen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist oder die Nichtlieferung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

f)Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Lieferung unmöglich oder unzumutbar ist, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinaus zuschieben. Diese Umstände sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Sollte bei teilweisem Leistungsverzug oder teilweiser Unmöglichkeit die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Käufer kein Interesse haben, gilt 4 Ziff. d).

g) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir den Lieferverzug bzw. die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben.  

5. Gewährleistung

a)Es gelten die gesetzlich geregelten Garantievereinbarungen einzelner von uns betreuter Hersteller und Händler. Die Gewährleistung für alle neuen Geräte, die von uns verkauft werden, beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tage der Übergabe oder Abnahme bzw. falls der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, mit dem von uns bekanntgegebenen Abholtermin.

b)Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Gutschrift nach unserer Wahl. Bei Unmöglichkeit, Fehlschlägen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

c)Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren Schadens wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verletzung der Nachbesserungspflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn , der Schaden ist von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, hat der Käufer/Auftraggeber Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Ersatz der Mangelfolgeerscheinung (Begleitschaden sind ausgeschlossen).

d)Gebraucht verkaufte Geräte, Sachen, Ersatzteile haben eine Gewährleistung von 12 Monaten wobei der Käufer / Auftraggeber darüber informiert werden muß, daß es sich um gebrauchte Gegenstände handelt.

e)Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht: 1.wenn der Mangel auf einer unsachgemäße Benutzung der Ware, auf einen falschen Anschluß oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist. 2.wenn der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist. 3.wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht. 4.wenn der Mangel durch Verschleiß bei Überanspruchung mechanischer Teile entstanden ist.

Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen.

a)Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme.

b)Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung Ziff.5b. Kostenlos eingebaute Ersatzteile im Garantiezeitraum gelten als Mängelbeseitigung und haben keinen Einfluß auf die Verjährung und unterliegen weiter der Verjährungsfrist von einen Jahr nach Abnahme.  

6.Gerichtsstandsvereinbarung

Es gilt unser Firmensitz in Rostock als ausschließlicher Gerichtsstand soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Stand Januar 2021